§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH (im folgenden „Theater“) und den Einzelkund:innen, Wiederverkäufer:innen, Firmen- und Gruppenkund:innen (im Folgenden einheitlich „Besucher:innen“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Besucher:innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn, es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abo-Vertrags gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnent:innen gelten ergänzend die Abo-Bedingungen.

 

1.3 Wiederverkäufer:innen verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem:jeder Abnehmer:in beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

§ 2 Eintrittspreise und Ermäßigungen

 

2.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen und online ausgewiesen sind. Die angebotenen Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind aus dem Spielzeitheft, dem Monatsspielplan dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse ersichtlich.

 

2.2 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Kartenverkauf zu erfragen und auf der Webseite des Theaters aufgeführt. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

 

2.3 Ermäßigungsberechtigungen müssen vorgelegt werden. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

 

2.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

 

2.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

2.6 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Eintrittskartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (GVH) zu nutzen. Die Eintrittskarte gilt am Tag der Veranstaltung im gesamten GVH‑Tarifgebiet (2. Klasse) ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis 5 Uhr des Folgetages als Fahrausweis für alle Verkehrsmittel des Großraum-Verkehr Hannover und ist nicht übertragbar. Ob die Besucher:innen die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem:der Käufer:in und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem GVH zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten. Gleiches gilt für Eintrittskarten, die gemäß 3.7 als Onlineticket erworben werden, allerdings mit der Einschränkung, dass diese Tickets bei der Kaufabwicklung für den:die jeweilige:n Nutzer:in unter Angabe des vollständigen Nutzer:innennamens personalisiert werden müssen.

 

2.7 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der:die Besucher:in von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

 

§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

 

3.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem:der Besucher:in kommt durch die Bestellung des:der Besucher:in (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder im Webshop erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der:die Besucher:in als Bestätigung eine Kund:innen- bzw. Auftragsnummer, die ihm:ihr mündlich, telefonisch oder schriftlich (bei Internetverkauf per E-Mail) mitgeteilt wird.

 

3.2 Der:die Besucher:in erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern von dem:der Besucher:in Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös herausverlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf einer gesonderten Genehmigung des Theaters. Der anonyme Weiterverkauf der Karten ist nicht gestattet.

 

3.3 Wünscht der:die Besucher:in eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem:der Besucher:in nach vollständigem Zahlungseingang auf eigenes Risiko zugeschickt. Der:die Besucher:in hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.

 

3.4 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch der Besuchenden gegen Gebühr an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

 

3.5 Sofern dem:der Besucher:in eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist nicht wahrgenommen wird.

 

3.6 Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

3.7 Das Ticketdirect (Onlineticket) kann entweder als Papierausdruck oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von einer Ticketdirect-Karte Kopien auftauchen, erhält nur der:die Besitzer:in, der:die als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem:der Kartenkäufer:in, dessen:deren Ticket aufgrund seines:ihres Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Ticketdirect-Karten zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Ticketdirect.

 

3.8 Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse, am jeweiligen Veranstaltungsort, öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt.

 

§ 4 Gutscheine und besondere Angebote

 

4.1 Wertgutscheine (auch Geschenkgutscheine) sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der:die Inhaber:in des Gutscheins den Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.

 

4.2 Das Theater behält sich weitere Angebote vor.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

 

5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kund:innen- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Paypal oder Kreditkarte erfolgen.

 

5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der:die Besucher:in zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

 

5.3 Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

 

5.4 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine angemessene Gebühr zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren
oder der:die Besucher:in die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

 

6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

 

6.2 Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse, telefonisch oder per E-Mail zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Eintrittskarten, die nicht über das Theater erworben wurden, können nur bei der jeweiligen externen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Etwaige Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der:die Besucher:in erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises als Gutschein.

 

6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem:der Besucher:in den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis. Weitergehende Ansprüche des:der Besuchers:Besucherin (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Landestrauer, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.

 

6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird der Eintrittspreis nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist innerhalb von fünf Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.

 

6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen, Tauschgutscheinen oder Wahl-Abo-Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abo-Vorstellungen.

 

6.6 Aufführungsbedingt kann es dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch für Sichtverlust auf die Übertitelung besteht nicht. Gleiches gilt für eine eingeschränkte Sicht auf die Bühne bzw. das Bühnenbild.

 

6.7 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs-
oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

 

6.8 Für Streaming-Tickets ist kein Umtausch und keine Erstattung möglich. Erwerbende von Streamingtickets sind verpflichtet, die für die Erbringung der Streaming-Dienstleistungen notwendigen technischen (z. B. Stromversorgung, Internetanbindung, Installationen) sowie sonstigen (z. B. rechtliche) Voraussetzungen selbst zu erbringen bzw. für deren Vorhandensein zu sorgen. Über die detaillierten technischen Voraussetzungen zur Nutzung unseres Onlineangebots sind die aktuellen FAQ auf der Website des Theaters zu beachten. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, bleibt die Zahlungsverpflichtung dennoch bestehen.

 

§ 7 Beginn / Einlass

 

7.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

 

7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher:innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher:innen erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauer:innenraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

 

7.3 Für Rollstuhlfahrer:innen stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen barrierefreien Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

 

7.4 Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen werden gesondert bekannt gegeben.

 

§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

 

8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.

 

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Smartphones, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den:die Eigentümer:in wieder ausgehändigt, wenn diese:r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

8.3 Besucher:innen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

§ 9 Hausrecht / Hausordnung

 

9.1 Die Intendantinnen und der Verwaltungsdirektor üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Vertriebspersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

9.2 Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher:innen belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Smartphones und andere elektronische Geräte) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauer:innenraum mitgenommen werden. Sitzerhöhungen sind in begrenzter Zahl an den Garderoben erhältlich.

 

9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.

 

9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauer:innenraum grundsätzlich nicht gestattet.

 

9.6 Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist, mit Ausnahme von Begleit- und Blindenhunden, nicht gestattet. Begleit- und Blindenhunde dürfen sich neben geeigneten Plätzen im Parkett aufhalten, die in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Es muss eine Haftpflichtversicherung und ein Wesenstest für den Hund vorliegen und er muss die VDH-Begleithundeprüfung bestanden haben. Die Mitnahme ist beim Kauf der Eintrittskarte abzustimmen.

 

§ 10 Garderobe

 

10.1 Im Eintrittspreis ist eine Garderobengebühr in Höhe von 1,15 € enthalten. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Mischkalkulation für alle unsere Spielstätten und Jahreszeiten.

 

10.2 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden, soweit keine Garderobenschränke vorhanden sind. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

 

10.3 Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haften die Staatstheater nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf maximal 5.000 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Musikinstrumente sowie Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher:innen.

 

10.4 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die vorsprechende Person der:die berechtigte Empfänger:in ist und nachdem alle übrigen Besuchenden ihre Garderobenstücke abgeholt haben. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Theater einen angemessenen Geldersatz verlangen.

 

§ 11 Fundsachen

 

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Theaters verwahrt.

 

 

§ 12 Haftung / Schadensersatz

 

12.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter
oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

12.2 Schadensersatzansprüche der Besuchenden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, seine gesetzliche Vertretung oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

 

12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

§ 13 Datenschutz

 

Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der Besucher:innen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website im Bereich Datenschutz.

 

§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

 

14.1 Es gilt deutsches Recht.

 

14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher:innen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Hannover, sofern der:die Besucher:in Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

§ 15 Inkrafttreten

 

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab 31. Mai 2023 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

 

Hannover, im Mai 2023

Die Geschäftsführung

 

ABO-BEDINGUNGEN

 

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH (im Folgenden „Theater“) gelten mit dem Abschluss eines Abonnements („Abo“) oder der Verlängerung eines bestehenden Abos zwischen dem:der Abonnent:in und dem Theater die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:

 

1. Allgemeine Abo-Bedingungen

 

§ 1  Abo-Ausgestaltung

 

1.1 Die verschiedenen Varianten von angebotenen Abos und ihre konkrete Ausgestaltung (Preise, Termine, angebotene Vorstellungen usw.)  werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekannt gegeben. 

 

1.2 Das Jugend-Abo gilt für Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres. Entsprechende Nachweise sind bei Abo-Abschluss beizufügen und nach Ablauf der Gültigkeit unaufgefordert nachzureichen. Andernfalls wird der reguläre Abo-Preis in Rechnung gestellt. Ein Premieren-Abo kann nicht als Jugend-Abo abgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss / Vertragsverlängerung / Vertragsänderung

 

2.1 Der Abo-Vertrag wird schriftlich zwischen dem Theater und dem:der Abonnent:in geschlossen. Das schließt den Abschluss eines Abos für eine andere Dritte Person aus. Das Abo wird verbindlich für eine ganze Spielzeit vereinbart. Die Spielzeit ist der Zeitraum von September eines Jahres bis zum Juli des Folgejahres.

 

2.2 Der Abo-Ausweis kann auf andere Personen übertragen werden. Dieses gilt nicht für das Jugend-Abo. Sollte es sich um ein ermäßigtes Fest-Abo handeln, muss der:die Besucher:in über den gleichen Ermäßigungsanspruch verfügen und dem Einlasspersonal einen entsprechenden Nachweis unaufgefordert vorzeigen. Sollte keine entsprechende Ermäßigungsberechtigung vorhanden sein, muss der:die Besucher:in eine Zuzahlung an der Theaterkasse leisten.

 

2.3 Das Abo verlängert sich automatisch für die darauffolgende Spielzeit, sofern es nicht in Textform bis zum 31. Mai des Jahres gekündigt wird. Abos, die ab dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden und länger als zwei Jahre bestehen, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Kündigungsfristen des Abo-Vertrags.

 

2.4  Platzänderungswünsche innerhalb eines bestehenden Abos können für die nächste Spielzeit nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 31. Mai des Jahres dem Abo- und Kartenservice in Schriftform mitgeteilt werden.

 

2.5 Änderungen der Abo-Bedingungen werden rechtzeitig mitgeteilt, um dem:der Abonnent:in die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung zu geben. Falls eine Kündigung nicht erfolgt, gelten die geänderten Abo-Bedingungen als anerkannt.

 

§ 3 Zahlung

 

3.1 Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abo ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abo-Rechnung zu entrichten. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung (nur bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift möglich) wird die erste Rate 14 Tage nach Erhalt der Abo-Rechnung und die zweite Rate zum 31. Januar der laufenden Spielzeit fällig.

 

3.2 Der:die Abonnent:in kann beim Erwerb des Abos zwischen den üblichen Zahlungsformen Barzahlung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkartenzahlung und Paypal wählen. Die gewählte Zahlungsart ist verbindlich. Bei der Verlängerung eines bestehenden Abos ist die offene Forderung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu begleichen. Das Theater behält sich vor, Abonnent:innen von einzelnen Zahlungsformen auszuschließen.

 

§ 4 Kund:innendaten

 

Änderungen der Kund:innendaten, wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung, sind dem Theater in Schriftform mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Probleme und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.

 

§ 5 Treueangebote

 

Zusätzlich zum Abo kann der:die Fest-Abonnent:in ermäßigte Eintrittskarten kaufen, soweit für die gewünschte Vorstellung ermäßigte Eintrittskarten verfügbar sind. Die Vorlage des gültigen Nachweises über das Abo berechtigt zum Erwerb der ermäßigten Eintrittskarten. Im Wahl-Abo werden Zusatzgutscheine in Abhängigkeit der Anzahl der Wahl-Abo-Gutscheine gewährt. Die Anzahl dieser Zusatzgutscheine ergibt sich aus der Größe des gewählten Wahl-Abos – jeweils für die Hälfte der Anzahl der Wahl-Abo-Gutscheine werden Zusatzgutscheine ausgestellt. Die Zusatzgutscheine sind für die Dauer der betreffenden Spielzeit gültig (bis zum 31. Juli eines jeden Jahres).

 

§ 6 Spielplanänderungen / Platzänderung

 

Kurzfristige Spielplanänderungen können eine Verlegung der Abo-Tage erfordern. Darüber hinaus behält sich das Theater vor, dem:der Abonnent:in einen gleichwertigen Ersatzplatz zuzuweisen, wenn aus künstlerischen, technischen oder organisatorischen Gründen des Betriebsablaufs der gemietete Platz nicht zur Verfügung steht. In beiden Fällen wird der:die Abonnent:in schnellstmöglich verständigt und hat die Möglichkeit eines kostenlosen Tausches in eine andere Vorstellung.

 

§ 7 Vermittlung von neuen Abonnent:innen

 

Für die Werbung eines:einer neuen Abonnent:in erhält der:die Werbende, innerhalb eines ausgeschriebenen Aktionszeitraums, eine Prämie. Der:die Werbende muss selbst Abonnent:in des Theaters sein. Eine Werbeprämie kann nicht gewährt werden, wenn mit der Vermittlung eine Abbestellung verbunden ist oder der:die neue Abonnent:in oder eine im gleichen Haushalt lebende Person in der letzten Spielzeit Abonnent:in des Staatstheaters Hannover war. Für Eigenbestellungen, die Vermittlung von im gleichen Haushalt lebenden Personen und Paket-Angeboten kann ebenfalls keine Werbeprämie gewährt werden.

 

II. Besondere Abo-Bedingungen

 

§ 8 Wahl-Abo

 

8.1 Die auch auf andere Personen übertragbaren Wahl-Abo-Gutscheine und Zusatzgutscheine gelten nur für die Spielzeit, in der sie vom Theater ausgegeben wurden. Eine Übertragung auf die nachfolgende Spielzeit ist nicht möglich.

 

8.2 Die Wahl-Abo-Gutscheine können an den Vorverkaufskassen des Theaters persönlich, telefonisch oder online je nach Verfügbarkeit der gewünschten Veranstaltung eingelöst werden.

 

8.3 Sollte der:die Abonnent:in in eine andere als die ausgewiesene Platzgruppe ausweichen bzw. seine Wahl-Abo-Gutscheine für Premieren, Vorstellungen an Weihnachtstagen oder andere Vorstellungen mit erhöhten Preisen einlösen, wird die Preisdifferenz nacherhoben.

 

§ 9 Fest-Abo

 

9.1 Fest-Abo
Das Abo über die Miete eines festen Sitzplatzes kann für Premieren und/oder Repertoirevorstellungen abgeschlossen werden.

Der Abo-Ausweis ist Eintrittsausweis für die auf ihm angegebenen Vorstellungen. Er muss daher sorgfältig aufbewahrt und bei der Vorstellung dem Einlasspersonal zur Kontrolle vorgezeigt werden. Bei Verlust des Ausweises kann ein neuer Ausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 € ausgestellt werden.

 

9.2 Tausch von Abo-Vorstellungen
Ein Tausch einer im Abo-Ausweis angegebenen Vorstellung ist grundsätzlich an der Vorverkaufskasse oder im Webshop und nicht telefonisch oder in Schriftform möglich. Hierfür muss der Abo-Ausweis bzw. die Eintrittskarte(n) der Vorverkaufskasse spätestens am Vortag des Vorstellungstags bis 12:00 Uhr vorliegen. Fällt der Vorstellungstag auf einen Sonn- oder Feiertag, muss der Abo-Ausweis bis spätestens 12:00 Uhr am davorliegenden Werktag vorliegen. Gegen Vorlage des Abo-Ausweises und Korrektur der betreffenden Vorstellungsdaten bzw. der Eintrittskarte(n) erhält der:die Abonnent:in einen Tauschgutschein. Dieser kann nur in der jeweils laufenden Spielzeit gegen Eintrittskarten eingelöst werden.

Beim Tauschen der Vorstellung erhebt das Theater eine Tauschgebühr von 5 € pro Karte.

 

THEATERCARD-BEDINGUNGEN

 

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH (im Folgenden „Theater“) gelten mit dem Erwerb einer TheaterCard sowie der Verlängerung einer bestehenden TheaterCard zwischen dem:der TheaterCard-Inhaber:in und dem Theater die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:

 

§ 1 TheaterCard

 

1.1 Alle TheaterCards sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.

 

1.2 Die TheaterCards 50 und 25 sind Rabattkarten. Die TheaterCards sind kostenpflichtig und berechtigen den:die Inhaber:in zum Erwerb von bis zu zwei ermäßigten Eintrittskarten pro Vorstellung (50: 50 % Erm.; 25: 25 % Erm.) für den eigenen Gebrauch sowie für eine Begleitperson nach Wahl. Ein Eintritt ist nur möglich, sofern der:die Theatercard-Inhaber:in persönlich anwesend ist. Die Begleitperson kann variieren. Sie sind jeweils ab Kaufdatum für zwölf Monate gültig und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit in Schriftform gekündigt werden. Sonderveranstaltungen und Gastspiele können von der Ermäßigung ausgenommen sein.

 

1.3 Eine Kombination von TheaterCard 50 bzw. 25 und anderen Ermäßigungen wie Abo- und Rabatt-Aktionen ist ausgeschlossen. Die TheaterCards gelten nicht bei Sonderveranstaltungen (z. B. Silvestervorstellungen, Opernball, Gastspiele, Führungen).

 

1.4 Die TheaterCards müssen gemeinsam mit der Eintrittskarte dem Einlasspersonal unaufgefordert vorgezeigt werden.

 

1.5 Bei Verlust kann eine neue TheaterCard gegen eine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden.

 

Hannover, im Mai 2023

Die Geschäftsführung

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